MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN: 350 STUNDEN
Für den Einstieg in die osteopathische Weiterbildung erkennen wir bis zu 350 Stunden medizinischer Grundlagen an. Voraussetzung ist, dass die Inhalte grundlegende medizinische Fächer wie Anatomie, Physiologie, Pathologie und klinische Grundlagen abdecken. Die Anerkennung erfolgt nach individueller Prüfung geeigneter Nachweise.
PARIETALE OSTEOPATHIE: 300 STUNDEN
Im Rahmen der osteopathischen Weiterbildung können bis zu 300 Stunden im Bereich der parietalen Osteopathie anerkannt werden. Voraussetzung ist der Nachweis von fundierten Kenntnissen in funktionellen Techniken zur Behandlung des Bewegungsapparates. Die Anerkennung erfolgt nach individueller Prüfung geeigneter Ausbildungs- oder Fortbildungsnachweise.
BASIS OSTEOPATHIE: 370 STUNDEN
Wir erkennen bis zu 370 Stunden im Bereich der Basis-Osteopathie an. Dieser Bereich umfasst viszerale und craniosakrale Techniken, fasziale Behandlungskonzepte sowie spezifische Ansätze zur Arbeit am Kiefergelenk. Die Anerkennung erfolgt nach individueller Prüfung geeigneter Nachweise über Inhalt und Umfang der absolvierten Ausbildung.
HEILPRAKTIKER INTENSIVKURS: 180 STUNDEN
Diesen Kurs können Sie zu jedem Zeitpunkt Ihrer Aus - und Weiterbildung besuchen. Dieser Kurs ist sowohl für das Zertifikat Basis Osteopathie, als auch für das Zertifikat Osteopathie erforderlich. Sie können diesen Kurs schon während der Physiotherapieausbildung oder erst später, nach ihrem individuelle Weiterbildungsplan absolvieren. Die Heilpraktiker Prüfung abzuschließen unterliegt ihrer eigenen Entscheidung.
– Mit der Bescheinigung über die Parietale Osteopathie, dem Abschluss des Fortbildungsblockes Basis Osteopathie und dem Heilpraktiker Intensivkurs bescheinigen wir Ihnen 1.200 Stunden osteopathische Grundlagen. –
AUFBAUSTUDIUM OSTEOPATHIE: 150 STUNDEN
Nach dem Abschluss in Osteopathischer Therapie können sie direkt das Aufbaustudium in Osteopathie beginnen. Damit erfüllen Sie die von den Krankenkassen geforderten 1.350 Stunden Weiterbildung.
VOMM – Verband für Osteopathie und Manuelle Medizin
Wir empfehlen frühzeitig den Eintritt in unseren Verband, der als gemeinnütziger Verein organisiert und registriert ist, damit Sie einem anerkannten Osteopathie Verband angehören, der Sie auf einer qualifizierten TherapeutInnenliste aufführt. Sie sind außerdem immer über die aktuellen Themen, Erkenntnisse und Veranstaltungen informiert. Ein entsprechendes postgraduate Weiterbildungsprogramm ermöglicht den hohen Qualitätsstandart der Akademie und des Verbands. Dies wird durch den Verband mittels Bildungsgutscheine für die Mitglieder unterstützt. Der Verband wird eine Zeitschrift herausgeben und sich auch gemeinnützig und sozial engagieren.
AKKREDITIERUNGEN
1. Medizinische Grundlagen // Anerkennung von insgesamt 350 Stunden
2. Parietale Osteopathie // Zertifikat beinhaltet: Module der Parietalen Osteopathie
3. Basis Osteopathie // Zertifikat beinhaltet: Module der Parietalen Osteopathie, Module der Basis Osteopathie, Heilpraktiker-Intensivkurs
4. Osteopathie // Zertifikat beinhaltet: Module der Parietalen Osteopathie, Module der Basis Osteopathie, Heilpraktiker-Intensivkurs, Aufbaustudium Osteopathie inkl.
Prüfungsvorbereitungskurs, Abschlussarbeit & klinische Abschlussprüfung
STUNDENANERKENNUNG
Medizinische Grundlagen | 350 | |
Parietale Osteopathie |
300 |
|
Basis Osteopathie |
370 |
= 1.020 |
Heilpraktiker-Intensivkurs |
180 |
= 1.200 |
Osteopathie – Aufbaustudium |
120 |
|
Prüfungsvorbereitungskurs |
30 |
= 1.350 |
An dieser Stelle sei nochmal vermerkt, dass bisher das Zertifikat Osteopathische Therapie die Möglichkeit geboten hat, osteopathische Therapie auf ärztliche Verordnung hin auszuführen und abzurechen. Ohne die Erlaubnis zur Ausübung der vollen Heilkunde gibt es jedoch leider keine Rechtssicherheit mehr bei der Anwendung osteopathischer Techniken. Selbst wenn eine ärztliche Verordnung über osteopathische Therapie ausgestellt wurde. Dies wurde vom OLG rechtssicher festgesetzt: "[...] Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/oder die Osteopathie auszuüben, es sei denn, der Beklagte ist ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HeilPrG [...]"
Die Kassen fordern für die Osteopathie immer mehr mindestens 1.350 Stunden und eine Verbandszugehörigkeit. Daher wird der Abschluss als OsteopathIn auf der VOMM- TherapeutInnen Liste vermerkt,
was zusätzlich die Möglichkeit bietet, sich als OsteopathIn auf dem Markt zu positionieren. Außerdem arbeiten wir an einer weiteren Qualifizierungsmöglichkeit mit einem Master of Osteopathie.